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Bauamt der Marktgemeinde Golling an der Erlauf

Baubehörde erster Instanz ist der Bürgermeister, für das Bauwesen selbst ist Vzbgm. Alois Kammerer, Tel.Nr. 0664/ 203 71 40, zuständig.
Ein eigenständiges Bauamt existiert nicht. Der Schriftverkehr wird von den Bediensteten des Büros am Gemeindeamt abgewickelt.

Die NÖ Bauordnung und die Raumordnung:

Die NÖ Bauordnung 1996 und die Raumordnung (Grundlage für das baubehördliche
Bewilligungsverfahren) bilden die beiden Landesgesetze „NÖ Bauordnung 1996“ und
das NÖ Raumordnungsgesetz 1976

Bauverhandlungen, Bescheide:

Nach der Einreichung der Unterlagen erfolgt eine Vorprüfung der vom Bauwerber eingereichten Unterlagen durch den Bausachverständigen der Gemeinde, danach wird geprüft, ob ein Verfahren nach dem vereinfachten Bewilligungsverfahren möglich ist bzw. wird eine Bauverhandlung ausgeschrieben.

Danach Erstellen der Bescheide und Vorlage beim Bürgermeister zur Genehmigung der Pläne.

Katastralmappe:

Darin ist die Lage der einzelnen Grundstücke sowie deren Grundstücksnummer ersichtlich. Anhand der Grundstücksnummer kann der Eigentümer über das Grundstücksverzeichnis ermittelt werden.

Flächenwidmungsplan:

Darin ist die Widmung der einzelnen Grundstücke ersichtlich (Bauland, Grünland, Betriebsgebiete, Verkehrsflächen ,etc.). Wir sind zuständig für die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens bei der Erlassung oder Änderung des Flächenwidmungsplanes.

Bebauungsplan:

Darin sind die näheren Bebauungsbestimmungen und Bauvorschriften ersichtlich (Bebauungsweise, Bebauungshöhe, Bebauungsdichte, Baufluchtlinien). Wir sind zuständig für die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens bei Erlassung oder Änderung des Bebauungsplanes.

Diverse Infos über das Bauen:

z.B. „Der NÖ Bauwegweiser“, Gutscheine für „Bau-Ratgeber“ können über das Bauamt (Gemeindeamt) bezogen werden.

Serviceleistungen:

Beratung der Bauwerber durch den Bausachverständigen der Marktgemeinde, Bereitstellung von Formularen für Bauanzeigen. Vorprüfen von Bauplänen durch den Bausachverständigen sowie Beratung der Bauwerber vor Erstellung der Baupläne

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