-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
|
Bauamt der Marktgemeinde Golling an der Erlauf
Baubehörde erster Instanz ist der Bürgermeister, für das Bauwesen selbst ist
Vzbgm. Alois Kammerer, Tel.Nr. 0664/ 203 71 40, zuständig.
Ein eigenständiges Bauamt existiert nicht. Der Schriftverkehr wird von den Bediensteten
des Büros am Gemeindeamt abgewickelt.
Die NÖ Bauordnung und die Raumordnung: Die NÖ Bauordnung
1996 und die Raumordnung (Grundlage für das baubehördliche
Bewilligungsverfahren) bilden die beiden Landesgesetze NÖ Bauordnung 1996 und
das NÖ Raumordnungsgesetz 1976 |
Bauverhandlungen, Bescheide: Nach der Einreichung der Unterlagen erfolgt eine
Vorprüfung der vom Bauwerber eingereichten Unterlagen durch den Bausachverständigen der
Gemeinde, danach wird geprüft, ob ein Verfahren nach dem vereinfachten
Bewilligungsverfahren möglich ist bzw. wird eine Bauverhandlung ausgeschrieben.
Danach Erstellen der Bescheide und Vorlage beim Bürgermeister zur Genehmigung der
Pläne. |
Katastralmappe: Darin ist die Lage der einzelnen
Grundstücke sowie deren Grundstücksnummer ersichtlich. Anhand der Grundstücksnummer
kann der Eigentümer über das Grundstücksverzeichnis ermittelt werden. |
Flächenwidmungsplan: Darin ist die Widmung der einzelnen Grundstücke
ersichtlich (Bauland, Grünland, Betriebsgebiete, Verkehrsflächen ,etc.). Wir sind
zuständig für die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens bei der Erlassung oder Änderung
des Flächenwidmungsplanes. |
Bebauungsplan: Darin sind die näheren
Bebauungsbestimmungen und Bauvorschriften ersichtlich (Bebauungsweise, Bebauungshöhe,
Bebauungsdichte, Baufluchtlinien). Wir sind zuständig für die Abwicklung des
Genehmigungsverfahrens bei Erlassung oder Änderung des Bebauungsplanes. |
Diverse Infos über das Bauen: z.B. Der NÖ Bauwegweiser,
Gutscheine für Bau-Ratgeber können über das Bauamt (Gemeindeamt) bezogen
werden. |
Serviceleistungen: Beratung der Bauwerber durch den
Bausachverständigen der Marktgemeinde, Bereitstellung von Formularen für Bauanzeigen.
Vorprüfen von Bauplänen durch den Bausachverständigen sowie Beratung der Bauwerber vor
Erstellung der Baupläne |
|