-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
|
Meldeamt der Marktgemeinde Golling an der Erlauf
Angela Tepic
|
|
Tel. Nr. 02757/2240-6,
Fax.Nr. 02757/7768
E-Mail: atepic@golling-erlauf.gv.at |
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 11 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis
11 Uhr. Mittwoch ist kein Parteienverkehr! |
Zuständig für:
- Wohnsitzanmeldung und Abmeldung
- Meldezettel und Meldebestätigungen
- Diverse Anträge wie Strafregisterbescheinigungen, NÖ Pendlerhilfe, etc.
- Fundamt (http://www.fundinfo.at)
- Radio- und Fernsehgebührenbefreiung, Krankenscheine für Pensionisten
- NÖ Familienpass, NÖ Familienhilfe
- Monatliche Gemeindeaussendungen
- Friedhof Verrechnung und Erstellen der erforderlichen Bescheide
- Musikschulanmeldungen, Unterrichtsverträge
- Sozialhilfeanträge
Meldezettel: Der Meldezettel ist ein Formular, welches
unter gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Ausweises zur Anmeldung (innerhalb von drei
Tagen ab Bezug der Unterkunft) bzw. zur Abmeldung (innerhalb von drei Tagen vor oder nach
der Aufgabe der Unterkunft) benötigt wird. |
Reisepass: Die Reisepässe werden von der Bezirkshauptmannschaft Melk
ausgestellt.
Benötigt werden bei der Erstausstellung:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- 2 Passfotos, wovon ein Foto von der Gemeinde bestätigt wird
Sollen Kinder in den Reisepass eingetragen werden, so ist deren Geburtsurkunde
vorzulegen. Ab dem 12. Lebensjahr ist ein Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
erforderlich. |
Strafregisterbescheinigung: Die Strafregisterbescheinigung
ist am Gemeindeamt zu beantragen. Der Antrag wird von der Gemeinde an die
Bundespolizeidirektion Wien weitergeleitet, die die Strafregisterbescheinigung ausstellt
und an die Gemeinde retourniert.
Dauer:
- ca. 10 Tage ab Antragstellung.
Kosten:
- 2 x € 13,- Bundesgebühren und
- € 2,10 Verwaltungsabgabe (bei der Gemeinde bei der Abholung der
Strafregisterbescheinigung zu bezahlen).
|
|