-Amtsleitung
-Bauamt
-Bauhof
-Meldeamt
-Bücherei
-Buchhaltung
-Was kostet...
-Umwelt
-Standesamt
-Soziales
-Bildung
-Jugend
-Förderungen
-Gemeindedaten
-Hilfe im Internet

Meldeamt der Marktgemeinde Golling an der Erlauf

Angela Tepic
Tel. Nr. 02757/2240-6,
Fax.Nr. 02757/7768
E-Mail: atepic@golling-erlauf.gv.at
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 11 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 11 Uhr. Mittwoch ist kein Parteienverkehr!

Zuständig für:

  • Wohnsitzanmeldung und Abmeldung
  • Meldezettel und Meldebestätigungen
  • Diverse Anträge wie Strafregisterbescheinigungen, NÖ Pendlerhilfe, etc.
  • Fundamt (http://www.fundinfo.at)
  • Radio- und Fernsehgebührenbefreiung, Krankenscheine für Pensionisten
  • NÖ Familienpass, NÖ Familienhilfe
  • Monatliche Gemeindeaussendungen
  • Friedhof – Verrechnung und Erstellen der erforderlichen Bescheide
  • Musikschulanmeldungen, Unterrichtsverträge
  • Sozialhilfeanträge
Meldezettel:

Der Meldezettel ist ein Formular, welches unter gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Ausweises zur Anmeldung (innerhalb von drei Tagen ab Bezug der Unterkunft) bzw. zur Abmeldung (innerhalb von drei Tagen vor oder nach der Aufgabe der Unterkunft) benötigt wird.

Reisepass:

Die Reisepässe werden von der Bezirkshauptmannschaft Melk ausgestellt.

Benötigt werden bei der Erstausstellung:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 2 Passfotos, wovon ein Foto von der Gemeinde bestätigt wird

Sollen Kinder in den Reisepass eingetragen werden, so ist deren Geburtsurkunde vorzulegen. Ab dem 12. Lebensjahr ist ein Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes erforderlich.

Strafregisterbescheinigung:

Die Strafregisterbescheinigung ist am Gemeindeamt zu beantragen. Der Antrag wird von der Gemeinde an die Bundespolizeidirektion Wien weitergeleitet, die die Strafregisterbescheinigung ausstellt und an die Gemeinde retourniert.

Dauer:

  • ca. 10 Tage ab Antragstellung.

Kosten:

  • 2 x € 13,- Bundesgebühren und
  • € 2,10 Verwaltungsabgabe (bei der Gemeinde bei der Abholung der Strafregisterbescheinigung zu bezahlen).
Impressum Email an Gemeinde Zu Favoriten hinzufügen (IE) Als Startseite festlegen (IE)